Abfallberatung Wolf

Professionelle Beratung und praxisnahe Schulungen

Abfallberatung Wolf – für zukunftsorientierte und nachhaltige Lösungen, die sich lohnen.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für zielorientierte Genehmigungsprozesse und nachhaltiges Abfallmanagement und praxisnahe Schulungen. Unser erfahrenes Team bietet maßgeschneiderte Lösungen bzgl. Abbau- und/oder Auffüllgenehmigungen, Deponiegenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen und Abfallreduzierung und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Durch praxisorientierte Schulungen vermitteln wir fundiertes Wissen rund um die Themen Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen.

Leistungen

Wir freuen uns, Ihnen über die Mustersammlung des Bayerischen Gemeindetags eine umfassende Muster-Deponiesatzung zur Verfügung stellen zu können.

Ihre Vorteile

Fachliche Expertise

Langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen im Bereich Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen.

Gesetzeskonformität

Anerkannte Schulungen und Beratungsdienstleistungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Individuelle Anpassung

Maßgeschneiderte Lösungen für Kundenbedürfnisse in Beratungen und Schulungen.

Praxisorientierung

Praxisnahe Schulungen, die direkt im beruflichen Alltag angewendet werden können.

Flexibilität

Möglichkeit zur Durchführung von Schulungen vor Ort beim Kunden für maximale Effizienz.

Lehrgang nach Anhang 17 des Verfüll-Leitfadens

(Fremdüberwacherlehrgang)

Als einer der ersten Anbieter in Bayern freue ich mich, Ihnen einen Fachkundelehrgang für Sachverständige nach Anhang 17 des Verfüll-Leitfadens anbieten zu können. Der Lehrgang wurde am 14.03.2023 durch das Landesamt für Umwelt Bayern anerkannt, und ich würde mich freuen, Sie demnächst auf einer meiner Schulungen begrüßen zu dürfen.

Allgemeines

Mit dem Anhang 17 des Verfüll-Leitfadens wurde ein Fachkundelehrgang eingeführt, der mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen zu besuchen ist. Dies gewährleistet ein hohes Maß an Qualität bei der Fremdüberwachung. Nur mit diesem Fachkundenachweis ist eine Eintragung in die Liste der Sachverständigen beim Landesamt für Umwelt möglich.

Der Lehrgang wird für folgenden Personenkreis empfohlen:

Pro Lehrgangstag können maximal 30 Personen teilnehmen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und Ihre Qualifikation zu sichern. Ich freue mich darauf, Sie in meinem Lehrgang begrüßen zu dürfen.

Mit der Einführung des fortgeschriebenen Leitfadens für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen wurde zum 31.01.2020 das bisher gültige Eckpunktepapier abgelöst. Der neue Verfüll-Leitfaden wurde verbindlich zum 01.03.2020 zur Anwendung eingeführt.

Nach Anhang 17 des Verfüll-Leitfadens wurde ein Fachkundelehrgang eingeführt, der mindestens alle zwei Jahre von einem Sachverständigen zu besuchen ist. Dies gewährleistet ein hohes Maß an Qualität bei der Fremdüberwachung. Nur mit diesem Fachkundenachweis ist eine Eintragung in die Liste der Sachverständigen beim Landesamt für Umwelt möglich.

Für mehr Informationen besuchen Sie bitte: Landesamt für Umwelt Bayern

Aktuelle Lehrgangstermine

Auf Wunsch kann der Lehrgang, ab 5 Teilnehmern, auch bei Ihnen vor Ort stattfinden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fachkenntnisse zu vertiefen und Ihre Qualifikation zu sichern.
Ich freue mich darauf, Sie in meinem Lehrgang begrüßen zu dürfen.

Lehrgang für DK-0 Deponien

Als erster Anbieter in Bayern mit einem anerkannten Lehrgang für DK 0 Deponien (inklusive Erdaushubdeponien) freue ich mich darauf, Sie bald auf einer unserer Schulungen begrüßen zu dürfen.

Allgemeines

Gemäß § 4 Nr. 2, Nr. 3 der Deponieverordnung vom 30.06.2020 sind Betreiber von Deponien verpflichtet, ihr Leitungspersonal alle zwei Jahre durch anerkannte Lehrgänge zu schulen. Das für die Tätigkeit erforderliche Personal (Deponiewärter) muss mindestens alle vier Jahre an fachspezifischen Fortbildungen teilnehmen.
Unser Lehrgangskonzept wurde am 15.04.2019 durch das Landesamt für Umwelt anerkannt und erfüllt die Weiterbildungspflicht gemäß § 4 Nr. 2 der Deponieverordnung.

Der Lehrgang wird für folgenden Personenkreis empfohlen:

Pro Lehrgangstag können maximal 25 Personen teilnehmen. Unsere Schulungen sollen möglichst nah bei Ihnen vor Ort stattfinden.

Aktuelle Lehrgangstermine

Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen kann der Lehrgang auch bei Ihnen vor Ort stattfinden.
Nutzen Sie die Gelegenheit zur Weiterbildung und sichern Sie sich einen Platz in unseren Lehrgängen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich zu begrüßen

Lehrgang zum Verfüll-Leitfaden

(Fremdüberwacherlehrgang)

Als einer der ersten Anbieter in Bayern mit einem Sachkundelehrgang für Verfüllbetriebe freue ich mich darauf, Sie bald auf einer unserer Schulungen begrüßen zu dürfen.

Allgemeines

Gemäß B-10.6 des Verfüll-Leitfadens ab 01.03.2020 sind Verfüllbetreiber verpflichtet, ihr verantwortliches Personal (inklusive Stellvertretung) alle zwei Jahre durch Sachkundelehrgänge zu schulen. Die Teilnahmebestätigungen sind dem Jahresbericht beizufügen.
Zusätzlich empfehlen wir diesen Lehrgang auch für Ihre Verfüllwärter, die vor Ort kurzfristig entscheiden müssen, ob das Material für die Verfüllung geeignet ist.

Der Lehrgang wird für folgenden Personenkreis empfohlen:

Pro Lehrgangstag können maximal 30 Personen teilnehmen.

Aktuelle Lehrgangstermine

Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen kann der Lehrgang auch bei Ihnen vor Ort stattfinden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Weiterbildung und sichern Sie sich einen Platz in unseren Lehrgängen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich zu begrüßen.

Unsere Mustersammlungen

Wir freuen uns, Ihnen über die Mustersammlung des Bayerischen Gemeindetags eine umfassende Muster-Deponiesatzung zur Verfügung stellen zu können.

Unsere verfügbaren Muster:

Alle Muster können von uns individuell an Ihre spezifischen Anforderungen angepasst werden.

Wichtiger Hinweis:

Falls Sie entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 DepV eine Betriebsordnung oder ein Betriebshandbuch nicht oder nicht rechtzeitig erstellt haben, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden kann.

Falls Sie entgegen § 13 Abs. 3 Satz 1 DepV ein Betriebstagebuch nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führen, stellt dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.

Setzen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie sich rechtlich ab – wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig.

Zubehör

Wir freuen uns, Ihnen in diesem Bereich eine sorgfältig ausgewählte Auswahl an praktischem Zubehör zur Verfügung stellen zu können.

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