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Informationen zum Lehrgang für DK 0-Deponien

Stand 23.06.2024

Als erster Anbieter in Bayern mit einem anerkannten Lehrgang für DK 0 Deponien (inkl. Erdaushubdeponien), freue ich mich sehr, wenn ich Sie demnächst auf einer meiner Schulungen begrüßen darf.

Allgemeines:
Betreiber von Deponien haben Ihr Leitungspersonal alle zwei Jahre durch anerkannte Lehrgänge schulen zu lassen. Das für die Tätigkeit erforderliche Personal (Deponiewärter) hat mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilzunehmen. (§ 4 Nr. 2, Nr. 3 Deponieverordnung vom 30.06.2020).

Das Lehrgangskonzept wurde am 15.04.2019 durch das Landesamt für Umwelt anerkannt.
Ihre Mitarbeiter erhalten somit einen anerkannten Lehrgang für Leitungspersonal von Deponien der Deponieklasse 0 zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht 
gemäß § 4 Nr. 2 Deponieverordnung.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen diesen Lehrgang auch für Ihre Deponiewärter, welche alle vier Jahre mindestens zu schulen sind.

Der Lehrgang wird somit für folgenden Personenkreis empfohlen:

– Leitungspersonal inkl. Stellvertretung
– Deponiewärter/-innen inkl. Stellvertretung
– Mitarbeiter/-innen der Kreisverwaltungsbehörden
– Mitarbeiter/-innen der Gemeinden
– Bürgermeister/-innen
– Sonstige Personen

Es können pro Lehrgangstag maximal 25 Personen teilnehmen.